UPDATE: Einladung zur DSK-Mitgliederversammlung

Veröffentlicht am 28.12.2019
Allgemein DSK Newsarchiv

Am 29. Februar 2020 findet ab 15 Uhr am Nürburgring die jährliche Mitgliederversammlung des Deutschen Sportfahrer Kreis e.V. statt. Zu der ‚MV‘ sind alle Mitglieder herzlich eingeladen, sich mit ihrer Stimme und ihrem Engagement aktiv an der Zukunft des DSK zu beteiligen. Ort für die Mitgliederversammlung ist traditionell das Konferenzcenter des Dorint Hotels. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung bietet das Dorint ein reichhaltiges Buffet zum DSK-Sonderpreis an. Bitte den DSK-Mitgliedsausweis nicht vergessen!

Einladung und Tagesordnung

1. Begrüßung und Rechenschaftsbericht, Dr. Karl-Friedrich Ziegahn, Präsident
2. Finanzbericht, Reinhard Michel, Schatzmeister
3. Bericht der Finanzprüfer
4. Aussprache
5. Feststellung der Anwesenheit
6. Entlastung des Präsidiums
7. Ehrungen

Pause
Gastvortrag

8. Wahlen
Pos. 2 Vizepräsident
Pos. 4 Schatzmeister
Pos. 6 Präsidiumsmitglied zbV
Pos. 8 Beisitzer Wahl eines Finanzprüfers

9. Anträge Antrag auf Satzungsänderung (siehe unten)
10. Verschiedenes
11. Ehrungen

UPDATE: DSK-Mitglieder können sich unter mitglieder.dskev.de nach einer kurzen Registrierung mit ihrer Mitgliedsnummer einloggen und sich die zur Wahl stehenden Kandidaten anschauen.


Bisherige Formulierung der Satzung
4.2 Das Präsidium
4.2.1 Besetzung und Vollmachten
4.2.1.1 Das Präsidium besteht aus mindestens neun von der Mitgliederversammlung zu wählenden Personen. Es umfasst
1. den Präsidenten
2. und 3. die Vizepräsidenten
4. den Schatzmeister
5. den Schriftführer
6. das Präsidiumsmitglied zbV
7. den Beisitzer I
8. den Beisitzer II
9. den Beisitzer III
4.2.1.2 gerichtlich und außergerichtlich wird der DSK vertreten durch den Präsidenten – im Falle seiner Verhinderung durch einen Vizepräsidenten – zusammen mit einem weiteren Mitglied des Präsidiums aus den Positionen 2 … 5 gemäß § 4.2.1.1. (Vorstand im Sinne von § 26 BGB)
4.2.1.3 Die Vertretungs-Vollmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als EURO 100.000 einer Mehrheit von zwei Dritteln der Präsidiumsmitglieder bedarf.
4.2.2 Die Zahl der Beisitzer kann bei Bedarf erhöht werden; Es müssen aber mindestens drei Beisitzer sein. Die Anzahl aller Präsidiumsmitglieder muss jedoch eine ungerade Zahl ergeben.
4.2.2.1 Um in das Präsidium gewählt zu werden, muss der zur Wahl stehende Kandidat vor seiner Bekanntmachung DSK-Mitglied sein. Bei der Besetzung der Positionen 1 bis 5 muss der zur Wahl stehende Kandidat zuvor eine Position als Beisitzer innegehabt haben. Die Bekanntmachung der zur Wahl stehenden Personen muss 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung auf der internen Homepage des DSK e.V. bekannt gegeben werden.
Neue Formulierung der Satzung (Änderungen kenntlich gemacht)
4.2 Das Präsidium
4.2.1 Besetzung und Vollmachten
4.2.1.1 Das Präsidium besteht aus mindestens sieben von der Mitgliederversammlung zu wählenden Personen. Es umfasst
1. den Präsidenten
2. und 3. die Vizepräsidenten
4. den Schatzmeister
5. den Schriftführer
6. das Präsidiumsmitglied zbV
7. den oder die Beisitzer.
8. den Beisitzer II
9. den Beisitzer III
4.2.1.2 gerichtlich und außergerichtlich wird der DSK vertreten durch den Präsidenten – im Falle seiner Verhinderung durch einen Vizepräsidenten – zusammen mit einem weiteren Mitglied des Präsidiums aus den Positionen 2 … 5 gemäß § 4.2.1.1. (Vorstand im Sinne von § 26 BGB)
4.2.1.3 Die Vertretungs-Vollmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als EURO 100.000 einer Mehrheit von zwei Dritteln der Präsidiumsmitglieder bedarf.
4.2.2 Die Zahl der Beisitzer kann bei Bedarf erhöht werden; Es müssen aber mindestens drei Beisitzer sein. Die Anzahl aller Präsidiumsmitglieder muss jedoch eine ungerade Zahl ergeben.
4.2.2.1 Um in das Präsidium gewählt zu werden, muss der zur Wahl stehende Kandidat vor seiner Bekanntmachung DSK-Mitglied sein. Bei der Besetzung der Positionen 1 bis 5 muss der zur Wahl stehende Kandidat zuvor eine Position als Beisitzer innegehabt haben. Die Bekanntmachung der zur Wahl stehenden Personen muss 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung auf der internen Homepage des DSK e.V. bekannt gegeben werden.

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