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DSK Nachwuchsförderung

Förderrichtlinie

Der Deutsche Sportfahrer Kreis hat es sich im Rahmen seiner satzungsgemäßen Ziele auch zur Aufgabe gemacht, talentierte junge Motorsportlerinnen und Motorsportler zu fördern und damit ihre Chancen zu verbessern, sich erfolgreich im Motorsport zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dabei soll ein stetiger Leistungsanstieg zu erkennen sein und eine langfristige Beziehung zwischen den Geförderten und dem Deutschen Sportfahrer Kreis aufgebaut werden. Der DSK verwendet für diese Nachwuchs-Förderung ausschließlich eingeworbene Zusatzmittel und greift nicht auf Vereinsvermögen zurück.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Der/die Förderkandidat/in soll bei Antragstellung nicht älter als 22 Jahre sein. 
  • Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im DSK.
  • Aus dem bisherigen motorsportlichen Werdegang und den Erfolgen soll eine deutliche Perspektive und Leistungssteigerung erkennbar sein. 
  • Eine realistische Zukunftsplanung sowie die entsprechende Budgetplanung muß – zunächst ohne DSK Nachwuchs-Förderung – vorgelegt werden.
  • Anhand dieser Unterlagen wird von Präsidium und Geschäftsleitung eine Vorauswahl getroffen.
  • Auf Wunsch des DSK-Präsidiums wird die Antragstellerin / der Antragsteller zu Vorstellungsgesprächen und gegebenenfalls fahrerischen Sichtungen zur Verfügung stehen. 

Umfang der Förderung

Die maximale Fördersumme pro Kandidaten beträgt 30.000,- € und die maximale Förderdauer liegt bei 3 Jahren. Eine Förderentscheidung des DSK berücksichtigt die Einsatzbedingungen in den jeweiligen Disziplinen. Da in der Regel mehrere Nachwuchssportler gefördert werden, wird die tatsächliche Förderung geringer als der Maximalsatz sein. Der/die Kandiat/-in berichtet dem DSK fortlaufend über motorsportliche Ergebnisse, die vom DSK bewertet werden. Die Zusage über eine Förderung erfolgt jährlich.

Vertragliche Verpflichtungen

Nach der endgültigen Auswahl der Geförderten schließen diese mit dem DSK einen Fördervertrag, in dem Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt sind. Insbesondere sind folgende Pflichten zu beachten:

  • Der/die Förderkandidat/in verpflichten sich ausdrücklich, in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Medien, jederzeit eine positive Haltung zum DSK, den Sponsoren und der Förderung zu zeigen. 
  • Die Geförderten verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit, sofern ihnen Geschäftsgeheimnisse des DSK oder der Sponsoren zugänglich gemacht werden; diese dürfen keinesfalls an Dritte mündlich oder schriftlich weitergegeben werden. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
  • Auf dem eingesetzten Wettbewerbsfahrzeug und dem Overall muss das DSK Logo deutlich zu sehen sein. 
    Die genauen Maße legt der DSK nach Bekanntgabe des entsprechenden Wettbewerbsfahrzeug fest.
  • Bei allen öffentlichen Auftritten müssen die Geförderten das DSK Logo sichtbar nach außen vertreten. 

Sonstiges

Der DSK behält sich vor, den/die Förderkandidat/in bei ungenügender Leistung oder grobem Missverhalten, bei Rufschädigung des DSK oder Fehlverhalten gegenüber anderen Fahrern vorübergehend oder endgültig von der Förderung zu streichen. 

Antragstellung

Anträge zur Förderung durch den Deutsche Sportfahrer Kreis e.V. für das Folgejahr müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Später eingereichte Förderanträge können aufgrund der Budgetplanung keine Berücksichtigung mehr finden. 

Die Anträge sind formlos, müssen jedoch folgende Unterlagen beinhalten:

  • Persönliches Bewerbungsschreiben mit Motivation und Perspektive
  • Bisheriger motorsportlicher Werdegang
  • Zukunftsplanung der kommenden 3 – 5 Jahre (Ziel Plan)
  • Budgetplanung für die kommende Saison einschließlich einer Übersicht der bereits vorhandenen Sponsoren/ Partner
  • Bild vom Antragsteller und vom Fahrzeug

Zusätzliche Unterlagen, die für die Beurteilung des Förderantrags hilfreich sein können, dürfen beigefügt werden.