Förderrichtlinie
Der Deutsche Sportfahrer Kreis hat es sich im Rahmen seiner satzungsgemäßen Ziele auch zur Aufgabe gemacht, talentierte junge Motorsportlerinnen und Motorsportler zu fördern und damit ihre Chancen zu verbessern, sich erfolgreich im Motorsport zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dabei soll ein stetiger Leistungsanstieg zu erkennen sein und eine langfristige Beziehung zwischen den Geförderten und dem Deutschen Sportfahrer Kreis aufgebaut werden. Der DSK verwendet für diese Nachwuchs-Förderung ausschließlich eingeworbene Zusatzmittel und greift nicht auf Vereinsvermögen zurück.
Voraussetzungen für eine Förderung
Umfang der Förderung
Die maximale Fördersumme pro Kandidaten beträgt 30.000,- € und die maximale Förderdauer liegt bei 3 Jahren. Eine Förderentscheidung des DSK berücksichtigt die Einsatzbedingungen in den jeweiligen Disziplinen. Da in der Regel mehrere Nachwuchssportler gefördert werden, wird die tatsächliche Förderung geringer als der Maximalsatz sein. Der/die Kandiat/-in berichtet dem DSK fortlaufend über motorsportliche Ergebnisse, die vom DSK bewertet werden. Die Zusage über eine Förderung erfolgt jährlich.
Vertragliche Verpflichtungen
Nach der endgültigen Auswahl der Geförderten schließen diese mit dem DSK einen Fördervertrag, in dem Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt sind. Insbesondere sind folgende Pflichten zu beachten:
Sonstiges
Der DSK behält sich vor, den/die Förderkandidat/in bei ungenügender Leistung oder grobem Missverhalten, bei Rufschädigung des DSK oder Fehlverhalten gegenüber anderen Fahrern vorübergehend oder endgültig von der Förderung zu streichen.
Antragstellung
Anträge zur Förderung durch den Deutsche Sportfahrer Kreis e.V. für das Folgejahr müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Später eingereichte Förderanträge können aufgrund der Budgetplanung keine Berücksichtigung mehr finden.
Die Anträge sind formlos, müssen jedoch folgende Unterlagen beinhalten:
Zusätzliche Unterlagen, die für die Beurteilung des Förderantrags hilfreich sein können, dürfen beigefügt werden.