Stornobedingungen für Veranstaltungsteilnahmen
(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen des Deutschen Sportfahrer Kreis (nachfolgend „DSK“) ist verbindlich. Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Teilnehmer den Grundsatz „Nenngeld ist Reuegeld“ an.
(2) Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung möglich. In diesem Fall erhebt der DSK eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 30,00 €, die vom bereits gezahlten Teilnahmeentgelt einbehalten wird.
(3) Bei einem Rücktritt weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen des Teilnehmers (No-Show) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgelts. Der volle Teilnahmebetrag bleibt geschuldet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Stornierung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Über Ausnahmen, insbesondere bei persönlichen Härtefällen oder höherer Gewalt, entscheidet das Präsidium des DSK nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
(5) Diese Stornobedingungen sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen und stellen keine Widerrufsbelehrung im Sinne der §§ 312g, 355 BGB dar. Sie finden ausschließlich Anwendung auf Veranstaltungsbuchungen über die DSK-Homepage.