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Fit für die Zukunft: DSK beschließt Satzungsänderung

Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hat der DSK am 28. Juli 2019 eine Satzungsänderung beschlossen. Diese umfasste im Wesentlichen drei Punkte: Die Anzahl der Beisitzer im Präsidium, die Voraussetzung der DSK-Mitgliedschaft von Kandidaten für ein Amt im Präsidium sowie die rechtzeitige Vorankündigung von Kandidaten vor den Wahlen. Im Nürburgring Congress Hotel (Lindner) waren 72 Mitglieder anwesend, bei der Abstimmung sprachen sich 68 für die Satzungsänderung aus.

„Der ‚Zukunftsfähigkeit‘ – eines unserer wichtigsten Schlagworte für die Weiterentwicklung des Motorsports – haben wir nun auch in unserer eigenen Satzung den entsprechenden Raum gegeben“, sagt DSK-Präsident Dr. Karl-Friedrich Ziegahn. „Davon profitieren vor allem unsere Mitglieder, die sich künftig im Vorfeld mit den Kandidaten auseinandersetzen können. Wir schaffen so ein deutliches Plus an Transparenz.“

Neben der Anzahl der Beisitzer wurde im Wortlaut der Satzung der folgende Paragraph 4.2.2.1 hinzugefügt: Um in das Präsidium gewählt zu werden, muss der zur Wahl stehende Kandidat vor seiner Bekanntmachung DSK-Mitglied sein. Bei der Besetzung der Positionen 1 bis 5 muss der zur Wahl stehende Kandidat zuvor eine Position als Beisitzer innegehabt haben. Die Bekanntmachung der zur Wahl stehenden Personen muss acht Wochen vor der Mitgliederversammlung auf der internen Homepage des DSK e.V. bekannt gegeben werden.

Die nächste Gelegenheit, die Geschicke des DSK aktiv mitzubestimmen, bietet sich wie gewohnt im kommenden Frühjahr. Die alljährliche Mitgliederversammlung findet am 29. Februar 2020 im Dorint-Hotel am Nürburgring statt.

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