So darf das Rallye-Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen

Veröffentlicht am 25.02.2016
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Wer den Entschluss fasst, mit einem eigenen Fahrzeug an einer Rallye teilzunehmen, hat viel zu beachten. Es gibt jede Menge Regeln und Vorschriften, die vor dem Einsatz eines Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung beachtet werden müssen. Vor allem müssen die Fahrzeuge über Sicherheitseinrichtungen wie beispielsweise Überrollkäfig sowie spezielle Fahrersitze und Gurte verfügen. Gerade deswegen war es in der Vergangenheit oft schwierig, für das Fahrzeug die notwendige Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr zu bekommen. Abseits der Wertungsprüfungen müssen Teilnehmer einer Rallye über Verbindungsetappen fahren, die meist über öffentliche Straßen führen. Zudem ist es vor allem im Breitensport nicht unüblich, auf ‚eigener Achse’ anzureisen, die Rallye zu fahren und mit dem hoffentlich nicht beschädigten Fahrzeug auch wieder die Heimreise anzutreten.

Dafür können Rallye-Piloten ein vereinfachtes Verfahren nutzen, um ihre Fahrzeuge gemäß StVZO auf öffentlichen Straßen zu bewegen: Einen speziellen Kraftfahrzeugpass (DMSB-KFP), den der Deutsche Motor Sport Bund gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium ins Leben gerufen hat.

Um diesen KFP zu erhalten, muss der Halter diesen beim DMSB beantragen. Das entsprechende Formular sowie hilfreiche Tipps sind auf der Homepage des Motor Sport Bundes zu erhalten. Der Antrag wird geprüft, die Angaben in der Folge von einem Sachverständigen am Wagen kontrolliert. Halten alle Angaben der Prüfung stand, erhält der Fahrzeughalter eine spezielle Plakette mit seinem Kennzeichen, die in der Innenseite der Frontscheibe anzubringen ist, ähnlich wie die bereits seit einigen Jahren bekannten Feinstaubplaketten. Diese Plakette gibt es in zwei Ausführungen: in Dunkelblau und in Orange. Letztere ist für Rallyefahrzeuge der Gruppe G, den seriennahen Fahrzeugen mit eher geringfügigen Umbauten. Fahrzeughalter, die im Besitz der orangenen Plakette sind, können ihr Fahrzeug uneingeschränkt im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Anders verhält sich dies bei der dunkelblauen Plakette:

 

Die dunkelblaue Plakette berechtigt den Fahrer zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, wenn…

  • … er sich auf einer An- oder Abfahrt zu einer genehmigten und registrierten Motorsport-Veranstaltung befindet (ein Nachweis zur Teilnahme, z.B. Nennungsbestätigung, muss mitgeführt werden).
  • … er sich auf einer Überführungsfahrt/-etappe befindet.
  • … er eine Probe- oder Prüfungsfahrt durchführt.
  • … er auf dem Weg zu einer Reparatur oder Wartung ist.

Die KFP-Ausnahmeregelungen sind in der Regel ein Jahr lang gültig. Nach spätestens 24 Monaten muss ein DMSB-Sachverständiger eine erneute Abnahme vornehmen, um den DMSB-KFP zu verlängern. Eine Wiederholung dieser Verlängerung ist in unbegrenztem Maße möglich.

Nötige Formulare und Hilfen zum KFP-Antrag:

KFP-Amtsblatt (Auszug): https://www.dskev.de/
Antrags-Formular: https://www.dmsb.de/
Ausfüllhinweise zum Antrag: https://www.dmsb.de/

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